Damit soll verhindert werden, dass die Sanktionen gegen das Kreml-Regime über Belarus umgangen werden. Unter anderem gilt nun für mehrere belarussische Banken ein Ausschluss vom Zahlungssystem SWIFT. Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank werden im selben Ausmaß untersagt wie jene mit der russischen Zentralbank. Die Finanzströme aus Belarus in die EU sollen ebenfalls deutlich eingeschränkt werden, etwa indem Bankeinlagen belarussischer Staatsangehöriger in der EU nur noch bedingt akzeptiert werden. Verboten wird zudem der Verkauf von in Euro lautenden Wertpapieren an belarussische Staatsangehörige. Weiters darf Belarus keine Euro-Banknoten mehr erhalten. In Bezug auf Russland werden zusätzlich neue Beschränkungen für die Ausfuhr von Seeschifffahrts- und Funkkommunikationstechnologien eingeführt und weitere 160 Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Es wird außerdem festgehalten, dass Kryptoanlagen als übertragbare Wertpapiere gelten und von den restriktiven Maßnahmen erfasst sind.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. März 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich