
Das im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Migrations- und Asylpaket soll ab Juni 2026 gelten. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, die Umsetzung von zwei Schlüsselelementen der Asylverfahrensverordnung vorzuziehen, um Asylanträge mit wenig Aussicht auf Erfolg schneller bearbeiten zu können.
Unterstützend hat die Kommission eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgeschlagen. Dazu zählen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Die Anträge der Staatsangehörigen dieser Länder sollen in einem beschleunigten Verfahren oder Grenzverfahren bearbeitet werden.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. April 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich