Das hat die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt beschlossen. Die Ausnahme betrifft insgesamt sechs neue Produktkategorien. Bei diesen muss in Zukunft also nicht mehr – wie in der EU weiterhin die Regel – die Batterie von den Konsument:innen selbst ausgetauscht werden können. Dem Rechtsakt gingen eine öffentliche Konsultation und intensive Diskussionen mit Konsumentenschutzorganisationen, Industrievertretern und den Mitgliedstaaten voraus. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Erheben sie keine Einwände, tritt der Rechtsakt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Außerdem hat die Kommission die bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien aktualisiert. Diese bieten den Produktherstellern Orientierung, wie die neuen Ausnahmeregelungen anzuwenden sind.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Juli 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich