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Vertretung in Österreich

Austausch von Batterien: Ausnahmeregelungen sollen ausgeweitet werden

Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie weitere Produkte sollen von EU-Regeln für den Austausch von Gerätebatterien ausgenommen werden. 

  • Presseartikel
  • 14. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Das hat die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt beschlossen. Die Ausnahme betrifft insgesamt sechs neue Produktkategorien. Bei diesen muss in Zukunft also nicht mehr – wie in der EU weiterhin die Regel – die Batterie von den Konsument:innen selbst ausgetauscht werden können. Dem Rechtsakt gingen eine öffentliche Konsultation und intensive Diskussionen mit Konsumentenschutzorganisationen, Industrievertretern und den Mitgliedstaaten voraus. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Erheben sie keine Einwände, tritt der Rechtsakt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Außerdem hat die Kommission die bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien aktualisiert. Diese bieten den Produktherstellern Orientierung, wie die neuen Ausnahmeregelungen anzuwenden sind. 

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Delegierter Rechtsakt

Öffentliche Konsultation

Datum der Veröffentlichung
14. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich