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Vertretung in Österreich

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 zeigt Fortschritte und Handlungsbedarf auf

Der diesjährige Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU zeigt einerseits, dass in vielen Mitgliedstaaten beachtenswerte Fortschritte erzielt wurden, andererseits aber auch, dass es in manchen Bereichen noch Verbesserungsbedarf gibt.

  • Presseartikel
  • 17. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Für Österreich sieht die Europäische Kommission Nachholbedarf bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung der Präsident:innen der Verwaltungsgerichte, bei wirksamen Vorschriften zu Vermögens- und Interessenserklärungen von Abgeordneten und bei der Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten, inklusive eines verpflichtenden Transparenzregisters. Ein gutes Zeugnis stellt die Kommission Österreich bei den neuen Regeln für staatliche Werbeeinschaltungen aus. Den Gesetzesvorschlag für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft wertete sie als Fortschritt. Der Bericht steht im Mittelpunkt des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit. EU-Justizkommissar Michael McGrath sagte: „Rechtsstaatlichkeit ist die Grundlage für ein gerechtes, demokratisches und wohlhabendes Europa. Sie hält die Macht in Schach, schützt die Grundrechte und gibt Bürger:innen und Unternehmen die Sicherheit, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein.“

Pressemitteilung

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Länderkapitel Österreich

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Fragen und Antworten

Jährlicher Zyklus der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Das EU-Instrumentarium für die Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Datum der Veröffentlichung
17. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich