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Black Friday: Jeder dritte Händler schummelt bei Rabatten

Untersuchungen der Europäischen Kommission haben ergeben, dass jeder dritte Online-Händler bei Verkaufsveranstaltungen wie Black Friday oder Cybermonday irreführende bzw. falsche Angaben zu Rabatten macht.

  • Presseartikel
  • 26. März 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

30 % der Händler, welche im Zuge eines gemeinsamen Screenings („Sweep“) von 23 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen unter Koordination der Kommission überprüft wurden, berechneten ihre Rabatte anhand eines Preises, welcher nicht der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war. Die falsche Angabe von Referenzpreisen stellt einen Verstoß gegen EU-Konsumentenschutzvorschriften dar. „Vertrauen ist sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Irreführende Rabatte und falsche „Werbeaktionen“ untergraben dieses Vertrauen. Die EU-Konsumentenschutzvorschriften sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis und gewährleisten einen fairen Markt, der den Interessen sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucher dient.“, stellte der für Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissar Michael McGrath klar. „Dieser Sweep gibt uns einen umfassenden Überblick über den Markt und hilft uns zu erkennen, wo weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ihn fair, transparent und wettbewerbsfähig zu halten.“
Pressemitteilung
Vorherige Sweeps
Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Richtlinie über die Rechte der Verbraucher
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Richtlinie über den Warenkauf

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. März 2026
Autor
Vertretung in Österreich