EU-Innenkommissar Magnus Brunner begrüßt das: „Mit der Einigung setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende. Wer kein Recht hat, in der Europäischen Union zu bleiben, muss diese auch wieder verlassen. Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir.“ Die Zahl der Rückführungen ist bei einer Quote von 28 % für das Jahr 2025 noch zu gering. Die Wirksamkeit des Rückführungssystems muss weiter verbessert werden. Mit den neuen Vorschriften soll genau das erreicht werden. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Verordnung noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft tritt. Sie wird dann die bestehende Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 ersetzen.
Kommission schlägt neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vor
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Juni 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich