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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 6. Oktober 2025
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 2 Min

Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES)

Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen.

Infografik EES Self service system DE.png

Die europäischen Länder, die das EES verwenden, werden das System schrittweise an ihren Außengrenzen einführen. Dies bedeutet, dass die Datenerhebung an den Grenzübergangsstellen schrittweise eingeführt und bis zum 10. April 2026 vollständig umgesetzt wird. Weitere Informationen finden Sie unter Was bedeutet der schrittweise Start des EES?

Was ist das EES?

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt reisen, bei jedem Übertritt der Außengrenzen eines der folgenden das System verwendenden europäischen Länder registriert: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz. Für die Zwecke des EES bezeichnet der Ausdruck „Drittstaatsangehörige“ Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.

Kurzaufenthalt“ bezeichnet einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieser wird als ein einziger Zeitraum für alle europäischen Länder berechnet, die das EES verwenden.

Welche Staatsangehörigen werden im EES erfasst?

Das System gilt für Drittstaatsangehörige, die

  • ein Kurzzeitvisum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden 

oder

  • für Kurzaufenthalte in den das EES verwendenden europäischen Ländern kein Visum benötigen.

Ihre Ein- und Ausreisen oder Einreiseverweigerungen werden elektronisch im EES erfasst.

In Irland und Zypern werden die Reisepässe weiter manuell abgestempelt, auch wenn diese Länder zur Europäischen Union gehören.

Ausnahmen von der Erfassung im EES finden Sie unter Für wen gilt das EES nicht?

 

Was sind die Vorteile des EES?

 

  1. Modernere und effizientere Grenzübertrittskontrollen: Das EES wird das Abstempeln von Pässen schrittweise mit einem digitalen System ersetzen, das Reisende bei der Ein- und Ausreise erfasst, wodurch die Grenzübertrittskontrollen beschleunigt werden und das Personal effizienter arbeiten kann.
  2. Erleichterung und Beschleunigung von Reisen über Grenzen hinweg: Mit dem EES werden Reisende dank schnellerer Kontrollen, Self-Service-Optionen und der Möglichkeit, ihre Informationen im Voraus zu übermitteln, weniger Zeit an der Grenze verlieren.
  3. Unterbindung der irregulären Migration: Mithilfe des EES wird aufgezeichnet, wer in den Schengen-Raum ein- und wieder aus ihm ausreist. Das System nutzt Fingerabdruck- und Gesichtsdaten, um Personen daran zu hindern, die zulässige Aufenthaltsdauer zu überschreiten, gefälschte Identitäten anzunehmen oder das visumfreie Reisen zu missbrauchen.
  4. Erhöhte Sicherheit im Schengen-Raum: Das EES wird Grenz- und Strafverfolgungsbehörden Zugang zu wichtigen Informationen über Reisende verschaffen und ihnen dabei helfen, Sicherheitsrisiken zu erkennen und schwere Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Oktober 2025
Autor
Vertretung in Österreich