Konkret geht es um Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung und soziale Rechte, Steuern und Zollunion sowie Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln – sie ist der zweite Schritt im Vertragsverletzungsverfahren.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich