Diese gehen auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von März 2022 zurück. Angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine sollen die neuen Regeln jeden Winter die Energieversorgung in der gesamten EU absichern. Schon in diesem Jahr müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. November ihre Gasspeicher mindestens zu 80 % gefüllt haben, um gegen mögliche Versorgungsunterbrechungen gewappnet zu sein. Ab 2023 wird der Mindestspeicherstand zum 1. November auf 90 % angehoben. Auf die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat muss nun noch die förmliche Zustimmung der beiden Institutionen folgen.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Mai 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich