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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 13. Juni 2024
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Erstmals EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Schätzungen zufolge ist jede dritte der 228 Millionen Frauen in der EU von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen.

Visit of Věra Jourová, Vice-President of the European Commission, to Germany

Neue EU-Vorschriften werden nun für eine EU-weite Kriminalisierung bestimmter Formen von Gewalt gegen Frauen, auch im Internet, und einen besseren Zugang der Opfer zu Justiz, Schutz und Unterstützung sorgen. Sie enthalten ein EU-weites Verbot von weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehen und verbreiteten Formen von Cybergewalt, darunter die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyberstalking und Cybermobbing. Věra Jourová, die für Werte zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin, erklärte dazu: „Erstmals kriminalisieren wir geschlechtsspezifische Cybergewalt, die für viele Frauen ein Albtraum ist. Diese Form der Gewalt ist häufig ein Grund dafür, dass Frauen sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Online-Gewalt ist echte Gewalt, und Gewalt gegen Frauen passiert ständig.“ Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

EU-Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juni 2024
Autor
Vertretung in Österreich