Die Zulassungen gelten für zehn Jahre und erlauben die Einfuhr der betroffenen Maiskulturen nur zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln, nicht aber zum Anbau in der EU. Die Maissorten wurde einem strengen Bewertungsverfahren unterzogen, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab eine positive wissenschaftliche Bewertung ab, in der sie zu dem Schluss kam, dass diese genetisch veränderten Maissorten genauso sicher sind wie die entsprechenden konventionellen Sorten. Alle aus diesen Kulturen hergestellten Erzeugnisse unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU. Die EU-Kommission war rechtlich verpflichtet, über diese Genehmigungen zu entscheiden, nachdem die EU-Länder weder für noch gegen die Genehmigung eine qualifizierte Mehrheit erreicht haben.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich