Gemäß den Vorschriften können Konsument:innen die Reparatur von defekten Produkten wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränken verlangen, auch wenn die gesetzliche Garantie bereits abgelaufen ist. Die Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. Das soll Konsument:innen helfen, Geld zu sparen – und gleichzeitig Abfälle und Treibhausgasemissionen verringern.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Richtlinie über die Reparatur von Waren
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Juli 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich