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Vertretung in Österreich

EU-Recht auf Reparatur gilt ab heute

Ab heute greift die EU-Richtlinie über das Recht auf Reparatur, die im Juli 2024 in Kraft getreten ist. 

  • Presseartikel
  • 31. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Gemäß den Vorschriften können Konsument:innen die Reparatur von defekten Produkten wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränken verlangen, auch wenn die gesetzliche Garantie bereits abgelaufen ist. Die Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. Das soll Konsument:innen helfen, Geld zu sparen – und gleichzeitig Abfälle und Treibhausgasemissionen verringern. 

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Richtlinie über die Reparatur von Waren 

EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren 

Vorschlag zu dem Recht auf Reparatur

Datum der Veröffentlichung
31. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich