
„Diese endgültige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsfreie Mobilität in der EU,“ sagte Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission für den Europäischen Grünen Deal. „Die Richtung ist klar: Im Jahr 2035 müssen neue Pkw und Kleintransporter emissionsfrei sein. Die neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und werden einen großen Beitrag zu unserem Ziel leisten, bis 2050 klimaneutral zu sein.“ Wie im vergangenen Jahr bereits vereinbart, wird die Kommission nun Erwägungsgrund 11 der Verordnung umsetzen. In einer Erklärung, die dem verabschiedeten Gesetzestext beigefügt ist, bestätigt die Europäische Kommission: „Die Kommission würdigt und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgrund 11 in den vereinbarten Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Festlegung von CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Die Kommission wird sich auf diesen Erwägungsgrund als Ausgangspunkt für einschlägige Gesetzgebungsinitiativen stützen.“ Weiter heißt es, die Kommission werde „im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂-Emissionsreduktionszielen beitragen würden.“
Erklärungen Italiens, Polens, Finnlands und der Europäischen Kommission
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. März 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich