So sollen Risiken, die sich aus ausländischen Investitionen für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der Union ergeben, besser erkannt und angegangen werden können. Der aktualisierte Rahmen wird den Schutz kritischer Sektoren, Vermögenswerte und Technologien verbessern und gleichzeitig die Offenheit der EU für ausländische Investitionen wahren. Die aktualisierte Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um die Mindestanforderungen der Verordnung umzusetzen.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Juni 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich