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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 2. Februar 2022
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Taxonomie: EU-Kommission legt ergänzenden Klima-Rechtsakt vor

Die EU hat sich dazu verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Read-out of the weekly meeting of the von der Leyen Commission by Mairead McGuinness, European Commissioner, on taxonomy

Um die EU-Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen und die Ziele des europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir die notwendigen umfangreichen privaten Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten lenken. Die heute präsentierten strengen Bedingungen tragen zur Mobilisierung von Kapital für den Ausstieg aus schädlicheren Energieträgern wie Kohle bei. Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts ist die Kommission der Auffassung, dass privaten Investitionen in Gas- und Kernenergietätigkeiten eine Rolle beim Übergang zukommt.

Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedstaats ist oder nicht. Die Mitgliedstaaten im Rat und das EU-Parlament haben die Möglichkeit, den Rechtsakt zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Factsheet

Ergänzender delegierter Rechtsakt zur Klimataxonomie

EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten

Video der Pressekonferenz mit EU-Kommissarin Mairead McGuinness

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Februar 2022
Autor
Vertretung in Österreich