Um die EU-Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen und die Ziele des europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir die notwendigen umfangreichen privaten Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten lenken. Die heute präsentierten strengen Bedingungen tragen zur Mobilisierung von Kapital für den Ausstieg aus schädlicheren Energieträgern wie Kohle bei. Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts ist die Kommission der Auffassung, dass privaten Investitionen in Gas- und Kernenergietätigkeiten eine Rolle beim Übergang zukommt.
Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedstaats ist oder nicht. Die Mitgliedstaaten im Rat und das EU-Parlament haben die Möglichkeit, den Rechtsakt zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.
Ergänzender delegierter Rechtsakt zur Klimataxonomie
EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten
Video der Pressekonferenz mit EU-Kommissarin Mairead McGuinness
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich