
Es umfasst die Aktualisierung von fünf Abkommen, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren – Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit, Konformitätsbewertung und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Modernisierung dieser Abkommen wird es Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten ermöglichen, in vollem Umfang von ihren Rechten zu profitieren. „Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz ist historisch. Damit stärken wir nicht nur die dauerhafte Partnerschaft zwischen uns, das gestärkte Band ist auch im weiteren Kontext von großer Bedeutung, denn wir geben gemeinsame Antworten auf globale Realitäten, mit denen wir alle umgehen müssen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Abkommen stellt gleiche Wettbewerbsbedingungen her, unabhängig davon, ob Marktteilnehmer in der EU oder in der Schweiz ansässig sind. „Alle genießen uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Gleichzeitig sichern wir gegenseitig unsere hohen Standards“, betonte von der Leyen. Weiters werde die Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz und auch umgekehrt für die Schweizerinnen und Schweizer in der EU garantiert. „Auch hier ist es gelungen, praktische Lösungen für lang diskutierte Fragen zu finden.“
Statement der Präsidentin
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich