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Vertretung in Österreich

Europäische Kommission fordert Einhaltung von EU-Recht und klagt Ungarn wegen Hürden für ausländische Einzelhändler

  • Presseartikel
  • 8. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Die Europäische Kommission hat heute wieder Vertragsverletzungsverfahren gestartet und weitergeführt. Österreich erhält eine mit Gründen versehene Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt im Verfahren –, weil es noch keine vollständigen Maßnahmen zur Vereinfachung bestimmter Berichtspflichten von Unternehmen mitgeteilt hat. Konkret geht es um die Umsetzung der Richtlinie 2024/2839: Sie ändert wiederum mehrere Richtlinien, um Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen zu vereinfachen. Nicht an Österreich gerichtet, aber für österreichische Unternehmen relevant, ist eine Klage, welche die Europäische Kommission heute beim Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn eingebracht hat: Grund für die Klage ist, dass Ungarn – hauptsächlich ausländischen – Einzelhändlern Beschränkungen hinsichtlich ihrer Preisspannen auferlegt hat. Unternehmen können ihre Kosten folglich nicht mehr decken und sind gezwungen, ihre Produkte verlustbringend zu verkaufen. Für potenzielle neue Marktteilnehmer fehlt demnach der Anreiz, sich in Ungarn niederzulassen. Die ungarischen Vorschriften verstoßen aus Sicht der Kommission gegen die Niederlassungsfreiheit.

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Klage gegen Ungarn

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Datum der Veröffentlichung
8. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich