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Vertretung in Österreich

Europäische Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht auf

Die Europäische Kommission hat heute wieder Vertragsverletzungsverfahren gestartet und vorangetrieben, um die Einhaltung von EU-Recht sicherzustellen. 

  • Presseartikel
  • 28. Mai 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Auch gegen Österreich gibt es zwei neue Verfahren. Das erste betrifft das Versäumnis, die Richtlinie zur Stärkung der Konsument:innen im Zuge des ökologischen Wandels vollständig umzusetzen. Mit der Richtlinie werden die Verlässlichkeit und Transparenz von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln verbessert. Die neuen Regeln sollen zudem Grünfärberei verhindern und sicherstellen, dass Konsument:innen bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts sowie über die gesetzliche Garantie erhalten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Im Verzug ist Österreich auch bei der Umsetzung der geänderten Vorschriften zur Modernisierung der Anforderungen an die Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern, Zahnärzten und Apothekern. Auch hier hat die Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Österreich hat nun in beiden Fällen zwei Monate Zeit, zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu senden – sie sind der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren.

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Mai 2026
Autor
Vertretung in Österreich