
Die Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten ein, die es versäumt haben, Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht mitzuteilen. Die Frist für die Umsetzung der fraglichen Richtlinien ist kürzlich abgelaufen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen.
Andernfalls kann die Kommission eine zweite, schärfere Verwarnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aussprechen. Österreich ist in zwei Fällen säumig: erstens bezüglich der überarbeiteten Vorschriften zur Förderung erneuerbarer Energie und zweitens bezüglich der Richtlinie, mit der Verstöße gegen EU-Sanktionen unter Strafe gestellt werden – sie ist wichtig, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich