
Österreich ist in zwei Fällen säumig: Die Kommission fordert Österreich im Zuge der Eröffnung eines neuen Verfahrens auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, die Lebensversicherungen abschließen, mit dem EU-Recht, insbesondere der sogenannten Solvency II-Richtlinie, und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang zu bringen. Im Kern geht es dabei um das Rücktrittsrecht. Weiters hat die Kommission Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt – das ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren –, weil es die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der geänderten Regeln für Märkte für Finanzinstrumente nicht mitgeteilt hat. Konkret handelt es sich um nationale Rechtsvorschriften betreffend Ausnahmen für zugelassene Einrichtungen gemäß der EU-Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Crowdfunding-Plattformen im Anwendungsbereich der EU-Verordnung denselben einheitlichen Vorschriften unterliegen, egal wo in der EU sie tätig sind. Dies kommt sowohl Anlegern zugute, die mehr Investitionsmöglichkeiten und kohärente Schutzmaßnahmen in der gesamten EU vorfinden, als auch Unternehmen, die eine Frühfinanzierung benötigen.
Infos zu den Verfahren
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich