Auch Österreich ist in acht Fällen Adressat von Aufforderungsschreiben, mit denen ein Verfahren eröffnet wird, oder von mit Gründen versehenen Stellungnahmen, die den zweiten Schritt im Verfahren darstellen. So wird ein neues Verfahren gegen Österreich gestartet, weil das Land in bestimmten Aspekten die Wasserrahmenrichtlinie nicht einhält. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit Maßnahmen festzulegen, um einen guten Zustand europäischer Gewässer zu gewährleisten. In drei weiteren neuen Verfahren wird Österreich aufgefordert, die Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen einzuhalten – insbesondere bei Elektroschrott –, die EU-Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten umzusetzen und das Leistungssystem und die Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste ordnungsgemäß anzuwenden. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhält Österreich, weil es die EU-Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft noch immer nicht vollständig umgesetzt hat. Ebenso drängt die Kommission per mit Gründen versehener Stellungnahme auf die Einhaltung der grenzüberschreitenden justiziellen Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl, die Umsetzung der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und die Einhaltung der EU-Abstimmungsregeln in der Donaukommission.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich