
Österreich erhält drei mit Gründen versehene Stellungnahmen, sie sind der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Erstens hat Österreich die EU-Vorschriften über den Elektrizitätsbinnenmarkt nicht vollständig umgesetzt. Die EU-Richtlinie enthält die wichtigsten Vorschriften für die Organisation und die Funktionsweise des EU-Elektrizitätssektors im Hinblick auf das Ziel, integrierte, wettbewerbsgeprägte, verbraucherorientierte und transparente Elektrizitätsmärkte in der ganzen Union zu schaffen. Deadline für die Umsetzung war der 31. Dezember 2020. Ein weiteres Schreiben betrifft die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Österreich hat seine Maßnahmen nicht ausreichend mitgeteilt. Mit der Richtlinie soll die gleichberechtigte Aufteilung der Betreuungs- und Pflegepflichten zwischen den Elternteilen und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert werden. Grund für die dritte Stellungnahme sind Versäumnisse im Hinblick auf die Regeln zu technischen Anforderungen an Unterwegskontrollen. Sie zielen auf die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ab, indem die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, gewährleistet wird.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19 April 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich