Die Europäische Kommission hat eine mit rund 50 Millionen Euro ausgestattete österreichische Beihilferegelung zur Zahlung von Direktzuschüssen an Landwirtinnen und Landwirte genehmigt. Die Beihilfe steht landwirtschaftlichen Primärerzeugern offen, die aufgrund der Schwierigkeiten auf dem Agrarmarkt infolge des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Gefahr laufen, finanzielle Liquidität zu verlieren. Die Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, der von der EU-Kommission am 9. März 2023 angenommen und zuletzt am 2. Mai 2024 aktualisiert wurde.
Die Kommission stellte fest, dass die österreichische Regelung die in diesem Rahmen festgelegten Bedingungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen 280 000 Euro je Begünstigtem nicht überschreiten und spätestens am 31. Dezember 2024 gewährt werden. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.1141763 abrufbar sein.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich