Die Regelung steht mit dem befristeten EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im Einklang. Konkret handelt es sich um die Wiedereinführung einer im Februar 2021 von der EU-Kommission genehmigten Maßnahme (Nummer SA.60521 im Beihilfenregister der EU-Kommission), die am 30. Juni 2021 ausgelaufen war. Die Beihilfe wird in Form von staatlichen Garantien gewährt, die für einen begrenzten Zeitraum 100 % der Haftung für Reiseleistungen abdecken, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht oder nur teilweise erbracht werden konnten. Die Regelung wird bis spätestens 30. Juni 2022 gewährt und deckt das Insolvenzrisiko der Begünstigten bis 31. Dezember 2022 ab. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird der Beschlusses im Beihilfenregister der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.101114 veröffentlicht.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich