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Vertretung in Österreich
Presseartikel4. Februar 2022Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Europäische Kommission genehmigt befristete österreichische Beihilfe für Pauschalreiseveranstalter

Die Europäische Kommission hat eine mit 300 Millionen Euro ausgestattete österreichische Beihilfe für Pauschalreiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, genehmigt.

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Die Regelung steht mit dem befristeten EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im Einklang. Konkret handelt es sich um die Wiedereinführung einer im Februar 2021 von der EU-Kommission genehmigten Maßnahme (Nummer SA.60521 im Beihilfenregister der EU-Kommission), die am 30. Juni 2021 ausgelaufen war. Die Beihilfe wird in Form von staatlichen Garantien gewährt, die für einen begrenzten Zeitraum 100 % der Haftung für Reiseleistungen abdecken, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht oder nur teilweise erbracht werden konnten. Die Regelung wird bis spätestens 30. Juni 2022 gewährt und deckt das Insolvenzrisiko der Begünstigten bis 31. Dezember 2022 ab. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird der Beschlusses im Beihilfenregister der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.101114 veröffentlicht.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen

Ursprünglich genehmigte Beihilfe

Beihilfenregister

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Februar 2022
Autor
Vertretung in Österreich