
Die Maßnahme im Umfang von 1,1 Milliarden steht Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 700.000 Euro und energieintensiven Unternehmen offen. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen gewährt, die in der Regel bis zu 400.000 Euro pro Unternehmen bzw. bis zu 2 Millionen Euro für energieintensive Unternehmen betragen können. Die Kommission hat die Maßnahme auf Basis des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der im März vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erlassen wurde und seitdem zwei Mal aktualisiert wurde.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. November 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich