Die Beihilfe wird im Wege einer Ausschreibung gewährt, die für alle Möglichkeiten offensteht, zusätzliche Verbrauchssenkungen zu erreichen, wie z. B. die Verlagerung des Verbrauchs außerhalb der Spitzenlastzeiten und die Stromspeicherung. Rechtliche Basis für die EU-Genehmigung ist der befristete Krisenrahmen, den die Kommission vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges im März 2022 angenommen und im Oktober 2022 zuletzt aktualisiert hat. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Die Senkung des Stromverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, um die Auswirkungen der derzeitigen Energiekrise abzufedern. Die heute genehmigte Maßnahme ist eine gut konzipierte Möglichkeit, um zu diesem Ziel beizutragen und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.“
Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Januar 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich