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Europäische Kommission genehmigt österreichische Beihilferegelung für energieintensive Unternehmen

Die Europäische Kommission hat eine österreichische Beihilferegelung von bis zu 900 Millionen Euro genehmigt. 

  • Article d’actualité
  • 5 mai 2026
  • Représentation en Autriche
  • 1 min de lecture

Diese soll energieintensiven Unternehmen als Ausgleich für höhere Strompreise im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems dienen („indirekte Emissionskosten“). Konkret soll verhindert werden, dass diese Unternehmen ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen klimapolitischen Maßnahmen verlagern, was zu einem Anstieg der weltweiten Treibhausgasemissionen führen würde. Die Regelung steht Unternehmen in Sektoren offen, die besonders energieintensiv und gleichzeitig dem internationalen Handel ausgesetzt sind, wie Eisen- und Stahl-, Aluminium- und andere Metallindustrien, die Papierindustrie und die chemische Industrie. Die Beihilfe in Form einer Erstattung von bis zu 75 % der im Vorjahr angefallenen indirekten Emissionskosten wird auf der Grundlage von Richtwerten für die Energieeffizienz des Stromverbrauchs berechnet, sodass die Begünstigten ermutigt werden, Energie zu sparen. Die Regelung deckt die zwischen dem 1. Jänner 2025 und dem 31. Dezember 2029 angefallenen Kosten ab.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Suche im EU-Beihilferegister (Beihilfesache SA.121338)

Date de publication
5 mai 2026
Auteur
Représentation en Autriche