Die Transaktion betrifft in erster Linie den Betrieb eines Abschnitts zweier Autobahnen in Ungarn. Da die Unternehmen nicht auf denselben oder vertikal verbundenen Märkten tätig sind, kam die Kommission zu dem Schluss, dass das angemeldete Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
- Datum der Veröffentlichung
- 6. August 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich