
Auch im Fall von Österreich hat sie bei zwei Vertragsverletzungsverfahren die Gangart verschärft und eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt – sie ist der zweite Schritt im Verfahren, wenn der erste Schritt – das Aufforderungsschreiben – nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Zum einen hat Österreich nach wie vor die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen nicht umgesetzt. Ziel der Regeln ist es, Einrichtungen, die Dienstleistungen rund um Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Banken und digitale Infrastrukturen bereitstellen, besser gegen Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Terroranschläge und Sabotage zu schützen. Zum anderen ist Österreich bezüglich der Änderung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten säumig. Die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften ist entscheidend, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern und Probleme mit dem fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlich strukturierten Bankgruppen zu vermeiden. Zudem hat die Kommission ein neues Verfahren gegen Österreich gestartet, weil es gegen die Methanverordnung verstoßen hat. Konkret wurde es verabsäumt, eine für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Vorschriften zuständige Behörde zu benennen und die Kommission davon zu unterrichten.
Infos zum Prozess
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich