
Es betrifft die Beteiligung von in Israel niedergelassenen Einrichtungen an Tätigkeiten, die im Rahmen des Accelerators des Europäischen Innovationsrates (EIC) finanziert werden. Der Vorschlag folgt der Überprüfung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel im Rahmen des Abkommens, einschließlich der bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien. Während Israel eine tägliche humanitäre Pause in den Kämpfen im Gazastreifen angekündigt hat und einige seiner Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Vereinbarung über humanitäre Hilfe und Zugang erfüllt hat, bleibt die Lage weiterhin ernst.
Beschluss über die teilweise Aussetzung des Abkommens
Assoziierungsabkommen mit Israel
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich