Österreich erhält eine begründete Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt im Verfahren – weil es die Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie nicht vollständig umgesetzt hat. Die Richtlinie dient der Erhöhung der Transparenz von Unternehmen und der Verbesserung der öffentlichen Kontrolle. Sie enthält Vorschriften über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte multinationale Unternehmen. Zudem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 17 weitere EU-Staaten eingeleitet, weil sie keine zuständige Behörde für die Durchführung des Daten-Governance-Rechtsakts benannt oder nicht nachgewiesen haben, dass die zuständigen Behörden zur Ausführung der im Rechtsakt vorgeschriebenen Aufgaben befugt sind. Der Daten-Governance-Rechtsakt erleichtert die gemeinsame Datennutzung zwischen EU-Mitgliedstaaten, was Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zugutekommen soll.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich