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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 28. November 2024
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Europäische Kommission startet neue Vertragsverletzungsverfahren

Zum Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission mitteilen, welche Maßnahmen sie zu deren Umsetzung in nationales Recht getroffen haben.

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Zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben dies in zwei Fällen versäumt – konkret geht es um die NIS-2-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau und die CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen. Die EU-Kommission hat nun Aufforderungsschreiben an die säumigen Länder gerichtet und damit ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Die Länder müssen innerhalb von zwei Monaten reagieren und Umsetzungsmaßnahmen melden. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an sie richten.

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. November 2024
Autor
Vertretung in Österreich