
Zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben dies in zwei Fällen versäumt – konkret geht es um die NIS-2-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau und die CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen. Die EU-Kommission hat nun Aufforderungsschreiben an die säumigen Länder gerichtet und damit ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Die Länder müssen innerhalb von zwei Monaten reagieren und Umsetzungsmaßnahmen melden. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an sie richten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. November 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich