In der EU sollen künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen gelten. Das hat die Europäische Kommission mit ihrem neuen Cyberresilienzgesetz vorgeschlagen. Es betrifft alle Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netz verbunden sind. Zum einen sollen Hersteller verpflichtet werden, Unterstützung und Softwareaktualisierungen bereitzustellen, um festgestellte Schwachstellen zu beheben. Zum anderen sollen die Verbraucher ausreichend über die Cybersicherheit der Produkte informiert werden. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Produkte, die im Binnenmarkt angeboten werden, sicher sind. Ähnlich, wie das CE-Kennzeichen bei Spielzeug oder Kühlschränken die Sicherheit bescheinigt, stellt das Cyberresilienzgesetz sicher, dass die angebotenen vernetzten Hardware- und Softwareprodukte strenge Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu nehmen wir diejenigen in die Pflicht, die die Produkte in Verkehr bringen.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. September 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich