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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 9. Dezember 2021
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Europäische Kommission will faire Bedingungen bei Plattformarbeit sicherstellen

Die Europäische Kommission will sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können.

Press conference by Valdis Dombrovskis, Executive Vice-President of the European Commission, and Nicolas Schmit, European Commissioner, on  improving the working conditions in platform work and on the Action Plan for the Social Economy

Sie hat heute eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Richtlinie. Diese enthält eine Liste von Kontrollkriterien, um festzustellen, ob es sich bei der Plattform um einen „Arbeitgeber“ handelt. Erfüllt die Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden Personen würden daher die mit dem Status „Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer“ verbundenen Rechte zustehen, sie hätten gegebenenfalls z. B. Anspruch auf den Mindestlohn, Kollektivverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Pensionen. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Digitale Arbeitsplattformen spielen eine wichtige Rolle in unserer Wirtschaft, da sie Innovationen bringen, Arbeitsplätze schaffen und dazu beitragen, die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten zu decken. Die Menschen stehen im Mittelpunkt dieses Geschäftsmodells und haben Anspruch auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz. Deshalb schlagen wir heute neue Vorschriften vor, um die Rechtssicherheit für digitale Arbeitsplattformen zu erhöhen, damit sie wachsen können und die Rechte der in der Plattformwirtschaft tätigen Menschen geschützt werden, sodass alle diese Chance optimal nutzen können.“ Zudem hat die Kommission Leitlinien erarbeitet, die klarstellen sollen, unter welchen Umständen Kollektivverträge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bestimmter Selbstständiger, d. h. von Personen, die vollständig auf sich gestellt arbeiten und keine anderen beschäftigen, mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Ab heute startet eine öffentliche Konsultation dazu.

Pressemitteilung

Fragen und Antworten: Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Pressemitteilung: Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts

Fragen und Antworten: Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Österreich