Konkret geht es um eine Methode zur Berechnung des effektiven Steuersatzes pro Steuergebiet sowie um klare, rechtsverbindliche Vorschriften, die dafür sorgen sollen, dass große Unternehmen in jedem Land bzw. Gebiet, in dem sie tätig sind, einen Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Im Oktober dieses Jahres haben 137 Länder eine historische multilaterale Vereinbarung zur Umgestaltung der globalen Unternehmensbesteuerung unterstützt, damit seit langem bestehende Ungerechtigkeiten ausgeräumt werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt wird. Gerade einmal zwei Monate später unternehmen wir den ersten Schritt, um den Wettbewerb um die niedrigsten Steuersätze zu beenden, der der Europäischen Union und ihren Volkswirtschaften schadet. Mit der von uns vorgeschlagenen Richtlinie wird sichergestellt, dass der neue effektive Mindeststeuersatz von 15 % für Großunternehmen in einer Weise angewandt wird, die voll und ganz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Als weiteren Schritt werden wir im kommenden Sommer eine zweite Richtlinie zur Umsetzung der anderen Säule der Vereinbarung – die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten – vorlegen, sobald das entsprechende multilaterale Übereinkommen unterzeichnet wurde.“ Die vorgeschlagenen Regeln gelten für große Konzerne, deren jährliche Gesamterträge mehr als 750 Millionen Euro ausmachen und die entweder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich