Im Beschluss heißt es, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Arbeitsweise der Justiz angeordneten einstweiligen Maßnahmen seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. „Dieser Beschluss verstärkt unsere Besorgnis über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Die Kommission hat sich in dieser Frage stets sehr klar und eindeutig geäußert und bekräftigt erneut: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich einstweiliger Anordnungen, sind für die Behörden aller Mitgliedstaaten und für die nationalen Gerichte bindend. Die Rechte der Bürger und Unternehmen der EU müssen in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden“, heißt es darin. Und weiters: „Die Europäische Kommission erwartet von Polen, dass es dafür sorgt, dass alle Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vollständig und korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört auch die gestrige gerichtliche Anordnung einstweiliger Maßnahmen gegen Polen, um die Anwendung einiger Bestimmungen des Gesetzes von Dezember 2019 über die Justiz, einschließlich der Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, unverzüglich auszusetzen.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2021