
Das sind EU-Darlehen, die sich auf den EU-Haushalt stützen würden („Handlungsspielraum“), sowie ein Reparationsdarlehen. Dieses würde die Kommission ermächtigen, Bargeldbestände von EU-Finanzinstituten aufzunehmen, die immobilisierte Vermögenswerte der russischen Zentralbank halten. Beide Lösungen werden durch ein umfassendes Paket von fünf Rechtsvorschlägen untermauert.
Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Reparationsdarlehens an die Ukraine
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sofortmaßnahmen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2093 des Rates
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich