Vor dem Hintergrund geopolitischer Unsicherheit gibt sie den Mitgliedstaaten politische Leitlinien an die Hand, die sich vor allem auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie der EU sowie auf wirtschaftliche und soziale Resilienz und Kohäsion konzentrieren, bei gleichzeitiger Wahrung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Der Zyklus 2026 des Europäischen Semesters bietet einen soliden analytischen Rahmen für die Ermittlung des künftigen Politik- und Investitionsbedarfs in einem breiten Spektrum von Bereichen, einschließlich solcher, die auf die Verringerung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichheiten abzielen. In diesem Zusammenhang werden im Länderbericht 2026 für Österreich die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen analysiert. Außerdem wird bewertet, inwieweit Österreich das umfassende Paket der vom Rat im Jahr 2025 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt hat.
Auf der Grundlage der Analyse und der wichtigsten Herausforderungen, die in den Länderberichten ermittelt wurden, bieten die länderspezifischen Empfehlungen maßgeschneiderte Leitlinien für jeden Mitgliedstaat.
Das Frühjahrspaket ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, mit politischen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. In diesem Zusammenhang wird Österreich Folgendes empfohlen:
- Sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Abfederung des Energiepreisanstiegs vorübergehend und zielgerichtet sind. Öffentliche Ausgaben effizienter gestalten. Koordinierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie zwischen diesen Ebenen verbessern. Mit höherer Lebenserwartung einhergehendem Kostenanstieg (vor allem bei Pensionen, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege) entgegenwirken. Arbeit und Sozialbeiträge steuerlich entlasten. Verteidigungsausgaben erhöhen.
- Unternehmensdynamik fördern und hohe FuE-Investitionen besser in marktfähige Lösungen umsetzen. Zugang zu Finanzmitteln für Start-up-Unternehmen verbessern. Bürokratieabbau vorantreiben, insbesondere für KMU. Genehmigungsverfahren beschleunigen und Markteintritt erleichtern, vor allem für professionelle Dienstleistungen.
- Grünen Wandel beschleunigen und Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern, indem laufende wichtige Energiereformen angenommen und umgesetzt und erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden. Verkehrs- und Gebäudesektor dekarbonisieren.
- Arbeitsanreize verbessern und Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leisten. Kinderbetreuung zur Unterstützung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen ausbauen, Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer:innen und von Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen sowie Grundfertigkeiten und Ausbildung verbessern.
Haushaltspolitische Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Im Frühjahr 2026 hat die Kommission die Einhaltung des haushaltspolitischen Rahmens der EU durch die Mitgliedstaaten geprüft. Die Bewertung erstreckt sich auf 2025 und 2026 und betrifft insbesondere das Nettoausgabenwachstum, wobei gegebenenfalls die durch die nationale Ausweichklausel eingeräumte Flexibilität für Verteidigungsausgaben berücksichtigt wurde. Soweit relevant, wurde auch die Umsetzung der wichtigsten Reformschritte und Investitionen, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen, bewertet.
Künftig können Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit Europas und zur Abkehr von fossilen Brennstoffen setzen, eine begrenzte haushaltspolitische Flexibilität im Rahmen der derzeitigen nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben in Anspruch nehmen. Auf Antrag des Mitgliedstaats kann der Anwendungsbereich der Klausel auf Maßnahmen ausgeweitet werden, die seit Februar 2026 ergriffen wurden, um die Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen zu verringern und so die Sicherheit und Resilienz Europas zu verbessern. Innerhalb der bestehenden Obergrenze für zusätzliche Verteidigungsausgaben im Rahmen der nationalen Ausweichklausel (1,5 % des BIP) gelten im Zeitraum 2026-2028 eine jährliche Obergrenze (0,3 % des BIP) und eine kumulative Obergrenze über den gesamten Zeitraum (0,6 % des BIP) für Maßnahmen zur Stärkung der Energieresilienz. Dieser Ansatz stellt sicher, dass sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vollumfänglich bestehen bleiben.
Nächste Schritte
Die Kommission ersucht die Euro-Gruppe und den Rat, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten politischen Leitlinien zu billigen. Sie sieht der Aufnahme eines konstruktiven Dialogs mit dem Europäischen Parlament über dieses Paket und über jeden weiteren Schritt im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.
Hintergrund
Das Europäische Semester ist das jährliche Verfahren der EU zur Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Während des Semesters passen die EU-Mitgliedstaaten ihre Haushalts- und Wirtschaftspolitik an die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele und Vorschriften an. Durch eine engere wirtschaftliche und soziale Koordinierung sollen mit dem Europäischen Semester ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, makroökonomische Stabilität und solide öffentliche Finanzen in der gesamten EU sichergestellt werden.
Der Zeitplan des Semesters folgt einem einjährigen Zyklus. Während der ersten Phase besprechen die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Haushaltspläne und einigen sich auf zentrale Prioritäten. Im zweiten Teil des Zyklus, dem „nationalen Semester“, wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie ihre nationalen Strategien, insbesondere die nationalen Haushalte für das folgende Jahr, aufeinander abstimmen. Darüber hinaus führt die Europäische Kommission das ganze Jahr über einen regelmäßigen Dialog mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung zum Frühjahrspaket 2026 des Europäischen Semesters
Fragen und Antworten zum Frühjahrspaket 2026 des Europäischen Semesters
Dokumente zum Frühjahrspaket 2026 des Europäischen Semesters
Das Europäische Semester in Österreich
Länderseiten – Wirtschaft und Finanzen – Europäische Kommission
Rückfragehinweis:
Sabine Berger
Leiterin Presse & Soziale Medien
Tel.: +43 1 516 18 324
GSM: +43 676 606 21 32
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juni 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich