
Für Lebensmittel und Getränke gibt es die Regelung schon lange – nun gilt sie erstmals auch für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Ansehen und Qualität von ihrem Herkunftsort herrühren, wie zum Beispiel beim Berndorfer Besteck oder der Gmundner Keramik. Die Angabe hilft dabei, traditionelle Fertigkeiten zu bewahren, Arbeitsplätze vor Ort zu fördern und im Handel die Qualität echter, hochwertiger europäischer Erzeugnisse hervorzuheben. Der Antrag kann über einen anerkannten Verband oder einzeln bei der zuständigen Behörde im jeweiligen EU-Land eingereicht werden. Er muss eine „Produktspezifikation“ enthalten, in der der Name, das Herstellungsverfahren und das geografische Gebiet angegeben sind.
Geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich