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Vertretung in Österreich

Geschützte geografische Angaben ab jetzt auch für handwerkliche und industrielle Waren

Dank einer neuen EU-Regelung für geografische Angaben können ab heute europäische Glasbläser, Töpfer, Besteckproduzenten, Juweliere und andere Hersteller symbolträchtiger handwerklicher und industrieller Waren ihre Produktnamen schützen lassen. 

  • Presseartikel
  • 1. Dezember 2025
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min
Press conference by Stéphane Séjourné, Executive Vice-President of the European Commission, and Jessika Roswall, European Commissioner, on the Chemicals package

Für Lebensmittel und Getränke gibt es die Regelung schon lange – nun gilt sie erstmals auch für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Ansehen und Qualität von ihrem Herkunftsort herrühren, wie zum Beispiel beim Berndorfer Besteck oder der Gmundner Keramik. Die Angabe hilft dabei, traditionelle Fertigkeiten zu bewahren, Arbeitsplätze vor Ort zu fördern und im Handel die Qualität echter, hochwertiger europäischer Erzeugnisse hervorzuheben. Der Antrag kann über einen anerkannten Verband oder einzeln bei der zuständigen Behörde im jeweiligen EU-Land eingereicht werden. Er muss eine „Produktspezifikation“ enthalten, in der der Name, das Herstellungsverfahren und das geografische Gebiet angegeben sind.

Pressemitteilung

Geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Dezember 2025
Autor
Vertretung in Österreich