Dieses neue Gesetz ermächtigt die Europäische Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. März 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich