Beide Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die aus den beiden Pflanzen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU. Die Zulassungen gelten für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder im zuständigen Ständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich