
Sobald der Rat, das Gremium der EU-Mitgliedstaaten, grünes Licht gegeben hat, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen und es kann dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Genehmigung kann das Abkommen in Kraft treten. Es soll u. a. Folgendes bringen: Der bilaterale Handel dürfte um bis zu 30 % wachsen – mit einem jährlichen Anstieg von bis zu 4,5 Milliarden Euro bei den EU-Ausfuhren. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 % zunehmen. EU-Unternehmen können ab dem ersten Jahr der Anwendung mit einem Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro rechnen. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Neue wirtschaftliche Chancen sind von entscheidender Bedeutung, da wir uns bemühen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und unsere Lieferketten in einem sehr schwierigen geopolitischen Kontext zu diversifizieren. Dieses Abkommen der neuen Generation wird eine Fülle neuer Ausfuhrmöglichkeiten für Unternehmen – auch KMU – aus der EU sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen eröffnen. Es enthält außerdem ambitioniertere Nachhaltigkeitsverpflichtungen als jedes bisherige Handelsabkommen.“
Informationsblatt zum EU-NZ-Handelsabkommen
Informationsblatt zum EU-NZ-Handel und nachhaltige Entwicklung
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich