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Vertretung in Österreich

Kreislaufwirtschaft: Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung tritt am Sonntag in Kraft

Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe ab Sonntag nicht mehr vernichten – im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte treten am 19. Juli neue Vorschriften in Kraft.

  • Presseartikel
  • 17. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Mittelständische Unternehmen erhalten voraussichtlich bis Juli 2030 Aufschub. Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise 4 % bis 9 % der unverkauften – und ungetragenen – Textilien vernichtet. Dieser Abfall verursacht rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Die Ökodesign-Verordnung soll Produkte, die in der EU verkauft werden, nachhaltiger machen, indem ihre Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit verbessert werden. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien ist ein erster konkreter Schritt in diese Richtung.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Übersicht über die neuen Vorschriften

Ökodesign-Verordnung

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Datum der Veröffentlichung
17. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich