
Das bedeutet, dass der Mitgliedstaat einen Asylantrag nicht prüft, weil ein sicheres Drittland Schutz bieten kann. Derzeit müssen Asylbehörden eine individuelle Verbindung des Antragsstellers zu diesem Drittstaat beweisen. Laut dem aktuellen Vorschlag ist eine solche Verbindung künftig nicht mehr zwingend erforderlich – Mitgliedstaaten können frei entscheiden, ob sie dieses Kriterium anwenden möchten. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte: „Schutz zu gewähren ist eine globale Verantwortung – und die EU nimmt diese Verantwortung wahr. Die Mitgliedstaaten stehen seit über einem Jahrzehnt unter erheblichem Migrationsdruck. Mit dem Pakt zu Migration und Asyl haben sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf ein gemeinsames System verständigt, um diesen Druck zu bewältigen. Das überarbeitete Konzept des sicheren Drittstaates ist ein weiteres Instrument, das den Mitgliedstaaten hilft, Asylanträge effizienter zu bearbeiten – und das im vollen Einklang mit den Werten und Grundrechten der EU.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich