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Vertretung in Österreich

Neuer Zoll für Kleinpakete soll wirtschaftliche Fairness und Konsumentenschutz stärken

Ab heute schafft die EU die Zollbefreiung für E-Commerce-Pakete im Wert von weniger als 150 Euro ab – und reagiert damit auf den rasanten Anstieg von Wareneinfuhren mit geringem Wert im elektronischen Handel. 

  • Presseartikel
  • 1. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Waren aus Drittländern, die online gekauft und direkt versandt werden, unterliegen nun einem Zoll in Höhe von 3 Euro – dieser Satz wurde von den EU-Mitgliedstaaten vereinbart. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Zollreform und soll faire Bedingungen für EU-Unternehmen und Sicherheit für Konsument:innen gewährleisten. Allein im Jahr 2025 gelangten 5,9 Milliarden Artikel in Paketen von geringem Wert zollfrei auf den EU-Markt. Jeden Tag werden mehr als 16 Millionen Sendungen vom Zoll abgefertigt. Pakete mit geringem Wert machen mengenmäßig 97 % aller eingeführten Waren in der EU aus, wertmäßig liegt ihr Anteil allerdings bei nur 2 %. Die bisherige Ausnahmeregel wurde ausgenutzt, indem Waren unterbewertet oder Aufträge künstlich in mehrere Pakete aufgeteilt wurden, um unter der 150-Euro-Schwelle zu bleiben. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič sagte: „Offener Markt, gleiche Regeln. Der EU-Markt für den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt offen, darf aber nicht zu Lasten der europäischen Verbraucher und Unternehmen gehen.“

Pressemitteilung

Datum der Veröffentlichung
1. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich