Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation sagte: „Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir die Fragmentierung direkt an: ein einheitlicher Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum, ein digitaler Marktplatz, der Käufer und Verkäufer miteinander verbindet, und ein vereinfachter Weg für die öffentliche Beschaffung von Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzmittel freier zirkulieren und Europas strategische Autonomie gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen.“
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Weitere Informationen
Informationsblatt zum Europäischen Innovationsgesetz
EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups – Forschung und Innovation
- Datum der Veröffentlichung
- 9. September 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich