Das schafft Rechtssicherheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit für die fast 4,4 Millionen Menschen, welche infolge des russischen Angriffskriegs in die EU gekommen sind. Gleichzeitig soll der allgemeinen Verteidigungsfähigkeit der Ukraine Rechnung getragen werden. Neu ankommenden Personen, die aufgrund militärischer Verpflichtungen nicht zum Verlassen der Ukraine ermächtigt wurden, darf in der Regel kein vorübergehender Schutz gewährt werden. EU-Innenkommissar Magnus Brunner sagte: „Europa steht fest an der Seite der Ukraine. Wir schlagen heute vor, den vorübergehenden Schutz für Ukrainer, die sich in der EU aufhalten, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies spiegelt unsere unerschütterliche Unterstützung für das ukrainische Volk wider. Gleichzeitig müssen wir uns auf die Zukunft vorbereiten, indem wir die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen und einen verantwortungsvollen Übergang gewährleisten, sobald die Bedingungen dafür gegeben sind.“
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Juni 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich