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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 18. Oktober 2023
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Verfahrensgarantien für Kinder und Verkehrssicherheit: EU-Kommission pocht auf Einhaltung von EU-Recht in Österreich

Die Europäische Kommission hat heute zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gestartet.

Entrance to the Berlaymont building

Beim ersten geht es darum, dass Österreich eine Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Ziel dieser Richtlinie ist es, gemeinsame Mindeststandards für die Rechte von Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, auf ein faires Verfahren in der gesamten EU zu gewährleisten. Auch sechs weitere EU-Staaten erhalten in der Sache ein Aufforderungsschreiben. Es ist der erste Schritt in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren. Das zweite Schreiben betrifft die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Kommission fordert Österreich und auch Tschechien auf, die Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur ordnungsgemäß umzusetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf ungeschützten Verkehrsteilnehmern und deren Bedürfnissen. Tschechien und Österreich sind bei einigen Anforderungen der Richtlinie säumig. So berücksichtigt Österreich die Bedürfnisse ungeschützter Verkehrsteilnehmer nicht bei der Durchführung von Sicherheitsverfahren. In beiden Fällen hat Österreich nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu reagieren und die aufgezeigten Mängel zu beheben. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Österreich