Obwohl ihre eigenen Geschäftsbedingungen ein Mindestalter für die Nutzung der Plattformen festlegen, verhindern Instagram und Facebook nicht in angemessener Weise, dass unter-13jährige ihre Dienste nutzen können, noch identifizieren und entfernen sie sie unverzüglich, wenn sie bereits Zugang haben. Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen erklärte: „Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta geht hervor, dass ihre Dienstleistungen nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind. Unsere vorläufigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass Instagram und Facebook sehr wenig tun, um zu verhindern, dass Kinder unter diesem Alter auf ihre Dienste zugreifen. Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Plattformen ihre eigenen Vorschriften durchsetzen.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. April 2026
- Autor
- Vertretung in Österreich