Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Vertretung in Österreich

Vorläufiges Ergebnis: TikTok verstößt wegen unzureichendem Schutz von Minderjährigen gegen den DSA

Die Europäische Kommission ist vorläufig zu dem Ergebnis gelangt, dass TikTok-Konten von Minderjährigen nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, die laut dem Gesetz über digitale Dienste erforderlich sind.

  • Presseartikel
  • 24. Juli 2026
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Minderjährige können ihr Konto auf TikTok als „öffentlich“ festlegen. Folglich können sämtliche Personen – auch ohne TikTok-Konto – die von Minderjährigen geposteten Inhalte sehen. Zudem können Inhalte, die von „älteren“ Minderjährigen (16-17 Jahre) veröffentlicht wurden, anderen TikTok-Nutzern über den For You Feed empfohlen werden. Das könnte Minderjährige in Kontakt mit potenziellen Tätern bringen. Weiters besteht das Risiko, dass Inhalte für Cybermobbing verwendet werden.

Pressemitteilung

Gesetz über digitale Dienste

Datum der Veröffentlichung
24. Juli 2026
Autor
Vertretung in Österreich